Alle Fragen und Antworten zur Umweltprämie

Wie bekomme ich Umweltprämie ?

 
die Voraussetzungen:
 
-eine Privatperson, die zuletzt das Altfahrzeug mindestens 12 Monate (durchgehend) auf seinen Namen in Deutschland zugelassen hat und auch den Neuwagen oder Jahreswagen auf seinen Namen zulässt. Entscheidend ist nicht Anschrift, aber die Personen-Idendität.
 
-Ihr Altfahrzeug muss älter als 9 Jahre sein und ein PKW sein
 
-das Altfahrzeug muss mindestens 1 Jahr auf den Halter durchgehend zugelassen sein
 
-WICHTIG: Sie müssen einen Verschrottungsnachweis für das Altfahrzeug haben ( zw. 14.01. und 31.12.2009)
 
-Kauf und Zulassung eines Neu- oder Jareswagen mit mindestens Euro4-Norm oder besser ( Euro5 etc) ( zw. 14.01. und 31.12.2009)
 
-Jahreswagen dürfen nicht länger als 12 Monate zugelassen sein (nur bestimmte Vor-Inhaber zulässig) WICHTIG: keine mehrmalige Zulassung auf einen Vor-Inhaber )
 
-das neue Auto kann ein deutsches oder ein ausländisches Fabrikat sein
 
 
Ab wann gilt die Umweltprämie ?
 
- ab 14.01.2009
 
- die Zulassung oder Ummeldung muss frühestens am 14.01.2009 und  spätestens am 31.12.2009  erfolgt sein. (Stichtage)
 
- WICHTIG: beachten Sie bei Neuwagenbestellungen, dass sich die Lieferfristen derzeit durch Kurzarbeit verlängert haben
   und Sie Ihr Auto bis zum 31.12.2009 zugelassen bekommen haben müssen!
 
Wie hoch ist die Umweltprämie ?
 
2.500,- Euro netto
 
Gibt es die Umweltpraemie sofort beim Kauf?
 
Nein. Sie müssen die Umweltprämie über das Formular siehe oben (Antragsformular Download) beantragen. Falls Sie eine Umweltprämie zugeteilt bekommen ( Kontingent begrentzt) wird diese nach Bearbeitung auf Ihr Konto überwiesen. Es ist mit einer Auszahlung nach mehreren Wochen oder Monaten zu rechnen. Aie haben keinen rechtlichen Anspruch, die Anträge werden der Reihenfolge nach bearbeitet. Beim Händler müssen Sie in Vorlage treten. 
 
Wer zahlt die Umweltprämie aus ?
 
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle auf Ihr Bankkonto. Für den Fall, dass der Antragsteller/die Antragstellerin die Auszahlung an eine dritte Person wünscht, muss er/sie die Zahlung gegen sich gelten lassen.
 
Den Antrag mit den Unterlagen schicken Sie an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Adresse siehe Antragsformular) ggf. kann das auch der Händler für  Sie erledigen, was ggf. Ihnen aber keinen Vorteil bietet.
 
Wie ist das mit der Verschrottung ?
Das Fahrzeug muss nach den Anforderungen der Altfahrzeugverordnung einer ordnungsgemäßen Verwertung sowie die Restkarosse einer ordnungsgemäßen weiteren Behandlung in einer Schredderanlage zugeführt werden.
Als Zeitpunkt der Verschrottung gilt das im Verwertungsnachweis für die Überlassung des Fahrzeugs an den Demontagebetrieb aufgeführte Datum.
Die Verschrottung des Fahrzeugs muss zwischen dem 14. Januar 2009 und dem 31. Dezember 2009 erfolgen. Zum anerkannten Verwerter gehen entweder sie selbst oder Ihr Authändler. WICHTIG: der Verschrotter muss auch direkt auf Ihrem Antrag abstempeln und unterschreiben.
 
Mein Altwagen ist aber noch was wert, bekomme ich noch mehr?
Eigentlich Nein, da ja nur die 2.500,- vorgesehen sind und da das auto wirklich verschrottet werden muss, kann auch ein Händler damit nichts mehr anfangen. Jedoch wird der Verwerter/Schrotthändler das Auto zerlegen und versuchen die Einzelteile zu verkaufen. Wenn das Fahrzeug sehr gut erhalten oder ein besonders gängiges Fahrzeug ist, kann Ihnen vielleicht noch was drauf legen. Das wird aber Verhandlungssache und oft nicht ganz einfach. Man kann im Vorfeld versuchen vielleicht ein paar Teile des Fahrzeugs selbst zu verkaufen.
 
 
Gibt es ein begrentztes Koningent der Umweltprämie ?
 
Es sind 1,5Mrd. Euro Kontigent für Umweltprämie veranschlagt und lt. Aussagen soll dies nicht erhöht werden. Das Koningent reicht rechnerisch nur für 600.000 Neu- und Jahreswagen, jedoch werden die Verwaltungskosten für das Bundesamt auch noch abgezogen und in das Kontingent eingeschlossen. d.h. das Kontigent wird wohl nur für 400 bis 500 Hunderttausend Fahrzeuge reichen. Zum Vergleich: in Deutschland wurden in 2007 über 3,1Mio Neufahrzeuge zugelassen und sicherlich nochmal über 1Mio Jahreswagen. Insofern ist das Kontingent an Umweltprämien möglicherweise irgendwann in 2009 ausgeschöpft.
 
Wann endet die Beantragungsfrist ?
Die Verwertung, die Abmeldung, der Erwerb und die Zulassung muss alles zwischen dem 14.01. und 31.12.2009 liegen. Den letzten Antrag einreichen können sie jedoch am 31.01.2010, sofern das Kontigent bis dahin noch nicht ausgeschöpft ist.
 
Bleibt die zweijährige Steuerersparnis für Neuwagen trotzdem bestehen ?
 
Ja, diese erst in 2008 beschlossene Regelung gilt weiterhin, auch mit Inanspruchnahme der Umweltpaemie.
 
 
NEUE Meldungen und Ergänzungen zur Umweltprämie !!
 
 
wir haben am 27.01.2009 den oberen Teil  auf den aktuellen Stand überarbeitet. Des weiteren steht jetzt das Antragsformular zur Verfügung ( siehe Antragsformular Download oben in der Navigationsleiste )
 
 
aktuelle LESER-FRAGEN
 
 

Martin

Kann ich ein Auto jetzt verschrotten lassen, und erst in ca. 6 monaten ein neues kaufen?`wird die prämie dann gezahlt?

Antwort: Ja, solange Sie  mit allem ( Verschrottung, Bestellung, Zulassung) zwischen dem 14.01. und 31.12.2009 liegen ja. Sofern das Kontigent der Umweltprämie noch nicht erschöpft ist.
 

Gisela L.

Unser Fahrzeug ist 14 Jahre und seit 10 Jahren in meimem Besitz und schon etwas in die Jahre gekommen. Wir müssen dieses jahr das Fahrzeug abmelden und uns ein Neues Kaufen.Nun meine Frage: Bekommt man auch die Umweltprämie,wenn zwischen dem Verschrotten und dem Neukauf einige Monate liegen.

Antwort: Ja, solange Verschrottung, Bestellung und Zulassung, alle zwischen dem 14.01. und dem 31.12.2009 liegen.

 

Cobe

Erstmal ein dickes Dankeschön für diese sehr informative Seite und die ausführlichen Antworten.

Sobald geklärt ist, ob auch Reimporte für dieses Programm infrage kommen, posten sie dieses bitte hier. Außerdem, folgendes Beispiel: ich kaufe heute einen Wagen (egal ob Reimport oder "regulär" vom Händler), Lieferzeit sagen wir mal 3 Monate. Nach 3 Monaten bekomme ich den Wagen, er wird zugelassen und der alte Wagen wird entwertet. Ich reiche alle Unterlagen bei dem BAFA ein. WWas ist, wenn ich in diesem Moment Antragssteller Nr. 600.001 bin?! Habe ich dann ein neues Auto welches ich mir unter Einrechnung der Abrackprämie geleistet habe und nun komme ich nicht mehr in den "Genuß" der Prämie? Oder kann man sich für so einen Fall in irgendeiner Form "registrieren" lassen?

Antwort: Ja, die Prämie muss für noch nicht zugelassene Reimports laut unseren Informationen gelten. sofern das Kontigent der Umweltprämie erschöpft ist bekommen Sie keine mehr. das ist vermutlich aber nach drei Monaten noch nicht der Fall. sich im Voraus registrieren lassen geht nicht, sie müssen alle Unterlagen bei Einreichung zusammenhaben und sie haben eindeutig keinen Rechtanspruch und es geht nach "wer zuerst kommt mahlt zuerst".

 

Langescheidt

Hallo, ich interessiere mich für einen Neuwagen, der aber ein EU-Reimport ist (Cross-Polo). Mein "Alter" fällt mit seinen 13 Jahren in die Abwrackverordnung. Gilt denn ein Reimport-Neuwagen???
Antwort: Ja gilt, wenn alle anderen Auflagen erfüllt bzw. nicht verletzt werden.

 

Sabine K.

Ich habe mir am Wochenende ein Jahreswagen angeguckt. Das Problem ist das es ein EU-Fahrezug ist und auf eine Deutsche Firma zugelassen ist, wird aber von einem Kfz-Händler verkauft. Gilt die Prämie hierfür auch?
Antwort: Deutsche Firma müssen Sie genau definieren. Falls er auf irgendeinen Malerbetrieb etc. zugelassen war, haben Sie kein Anspruch auf Prämie. Es geht nur: einmalig auf einen Kfz-Hersteller, dessen Vertriebsorganisationen oder dessen Werksangehörigen, einen Kfz-Händler, eine herstellereigene Autobank, ein Automobilvermietungsunternehmen oder eine Automobilleasinggesellschaft
 

Katharina

Wie kommt man genau an die Umweltprämie? Nachweise sind mir klar, aber wie kommt man an das Formular?
Antwort: das Formular finden Sie hier oben unter "Antragsformular Download"

 

Hanna

Ich fahre einen 16 Jahre alten Fiat möchte den gerne verschrotten lassen und eine Jahreswagen kaufen. Das Auto was ich mir ausgesucht habe ist ein Wagen der von Werksangehörigen gefahren wurde aber auf eine Werksangehörige Leasinggesellschaft zugelassen war. Der Wagen war vom 07.08.07 bis 13.08.08 zugelassen. Ist diese jetzt länger als 1 Jahr oder gilt nur der Monat. Zählt die Leasinggesellschaft des Werksherstellers als Werkszulassung??

Kann ich diese 2.500? bekommen wenn ich dieses Fahrzeug kaufe??
Antwort: Es können nur Fahrzeuge gefördert werden deren Erstzulassung nicht länger als 12 monate zurückliegt.

 

Jürgen O.

Hallo, mein PKW ist älter als 9 Jahre, aber er wurde Mitte 2008 von uns abgemeldet (wir haben noch ein weiteres Auto). Meine Frage lautet: Haben wir bei Verschrottung dieses abgemeldeten PKWs Anspruch auf die Umweltprämie?

 

Peter G.

Gibt es Antragformulare oder reicht eine formlose Einreichung ?

 

Peter A.

Sehr geehrte Damen und Herren !

Ich plane mein 10 Jahre altes Auto verschrotten zu lassen und mir ein Fahrzeug mit Erstzulassung 24.1.08 anzuschaffen.

Besitzer des Fahrzeugs ist eine Auto-Leasing-Firma.

Nun meine Frage:

Ist eine Autoleasing-Firma ein Autohändler entsprechend des Gesetzes zur neuen Umweltprämie ?

Muß ggf. der Kauf und die Neuanmeldung bis zum 24.1.09 erfolgen ?

 

Thorsten

Wer ersetzt mir mein Altfahrzeug wenn ich nach der Verschrottung erfahre das Kontingent ist ausgeschöpft ?

 

Manuela S.

Gibt es ein Formular zur Beantragung der Umweltprämie und gibt es diese Pämie auch wenn ich mir ein neues REIMPORT Fahrzeug kaufe.

 

Johannes S.

Benutze den Winter über einen alten Golf II. Diesen hatte ich erstmalig am 23.09.2004 auf meinen Namen zugelassen. Die Sommermonate über wurde er jedoch stillgelegt. Seit dem 27.10.2008 läuft der o.g. Wagen wieder auf meinen Namen.

Muss ich den Wagen nun bis zum 27.10.2008 angemeldet lassen, um die Prämie zu erhalten, oder reicht dazu die erstmalige Anmeldung auf meinen Namen im September 2004?!?

 

h.dragstra

Ab wann gilt die anfrage fuer diese praemie?

 

Christina Sch.

Wo finde ich den Antrag zur Umweltprämie?

 

Marc J.

Ich habe einen 19 Jahre alten Ford Transit der als "Sonder Kfz Wohnmobil" zugelassen ist. Bekomme ich auch hierfür die Umweltprämie?

 

Auto L.

Gibt es schon Unterlagen bzw Fragebögen zum einreichen der Unterlagen

 

Klaus Gü.

meine Frage richtet sich zum Altfahrzeug:

dies erfüllt soweit alle geforderten Kriterien, habe den Wagen allerdings schon im November 08 abgemeldet ,ist nach wie vor mein Eigentum und vorher war durchgehend auf mich zugelassen.

Kann ich mich einem positiven Bescheid = Umweltprämie bei Neukauf rechnen?

 

Christian Pf.

Die FDP droht ja mit einem Veto im Bundesrat gegen die Umweltprämie. Dadurch bin ich jetzt verunsichert ob die 2.500 EUR tatsächlich zu trägen kommen, wenn ich mir diese Woche einen Wagen kaufe, oder kann es tatsächlich noch passieren dass die Prämie auch für diejenigen gestrichen wird, die bereits ein Auto gekauft und Ihr altes verschrottet haben?

 

Chris

Ich habe mir einen Jahreswagen bei einem KFZ-Händler gekauft. Dieser hat den von einer Leasingfirma gekauft und nun an mich vermittelt. Zugelassen war das Fahrzeug nur auf die Leasingfirma.

Gilt die Umweltprämie für mich da ich das Auto von einem KFZ-Händler habe?

 

Mahmud

Ich habe letzte Woche beim Kfz-Händler einen gebrauchten EU Jahreswagen gekauft und würde gerne wissen, ob ich ein Recht auf die Umweltprämie habe bevor ich mein Auto verschrotte. Das Auto war schon in Deutschland zugelassen, aber nicht vom Händler, sondern von Vorbesitzer.

 

Nadine L.

Also wir fahren seit 2002 einen trabant der mittler weise 21 Jahre alt ist.aber wir haben ihn seit 2002 auf season von april bis okt an gemeldet würden wir auch die Prämie bekommen bei kauf eines neu wagen

 

Anja Li.

Muß die Rechnung für das neue Fahrzeug, welches auf mich zugelassen würde auch auf mich lauten oder könnte die Rechnungsanschrift eine andere sein? Die Zahlung würde dann auch nicht durch mich erfolgen.

 

Olli

Ich habe folgende Frage: Die Prämie gilt ja nur für die Verschrottung von Autos, die 9 Jahre oder älter sind. Mein Auto wird jedoch erst Anfang April 9 Jahre alt. Zählt es dann ab April auch als Altwagen, oder muss es definitiv vor dem 14.1. zum ersten Mal zugelassen worden sein?

 

Angelika

Hallo, ich wollte wissen wie ich die Umweltprämie beantrage.Gibt es schon Formulare?

 

Wolfgang Sch.

bekomme ich die Umweltprämie auch, wenn ich meinen Opel Omega (Auto) abgebe und mir dafür ein neues Motorrad - Euro 4 - kaufe?

 

Bernd

Gibt es die Umweltprämie auch, wenn das neue Fahrzeug ein Motorrad ist? Altfahrzeug wäre Auto, das die Voraussetzungen erfüllt.

 

Max M.

Die im Rahmen des zweiten Konjunkturpakets beschlossene Umweltprämie umfasst ein Volumen von 1.5 Mrd Euro, aus dem auch die daraus entstehenden Verwaltungskosten gegenfinanziert werden sollen. Unterm Strich bedeutet dies, das lediglich ca.600.000 Neu- bzw. Jahreswagenwagenkäufer in den Genuß dieser monitär begrenzten Umweltprämienaktion kommen werden, denn dannach wäre diser "Pott" leer. Ich fahre derzeit noch einen 18 Jahre alten VW Passat und würde mir nun zügig einen neuen PKW kaufen wollen. Dieser hätte jedoch - nach ersten Informationen - ca. 12 Wochen Lieferzeit und solange würde ich meinen jetzigen Wagen auch noch fahren wollen/müssen. Demgegenüber stehen 3.04 Mio. Neuwagenzulassungen im Jahre 2007, d.h. der Umweltprämienpott wäre bei annähernd gleichbleibenden Verkaufszahlen nach bereits ca. 2 Monaten aufgebraucht. Mein (noch zu bestellender) Neuwagen würde jedoch bestenfalls erst im 3. Monat geliefert werden. Heißt das mich mich, dass ich in Sachen Umweltpramie bereits leer ausgehen könnte, da ich den Antrag, inkl. dem gefordertern Verwertungsnachweis des Altfahrzeuges, nicht rechzeitig erbringen könnte?

 

M Peter.

Beckommt man die Umweltprämie auch bei einem Import Auto aus USA ? (Eigenimport)

 

Jürgen P.

Ich möchte die Umweltprämie beantragen und erst nach Zusage die erforderlichen Bedingungen erfüllen und nachweisen. Da die Fördermittel ja begrenzt sind, hätte ich ja sonst das Risiko leer auszugehen, habe aber bereits mein Altfahrzeug verschrotten lassen. Ist diese Reihenfolge der Abwicklung richtig und kann ich die Umweltprämie formlos per Brief beantragen?

 

Holger S.

Wie ist der Begriff "Jahreswagen" definiert? Darf das Fahrzeug ab Zulassung 365 Tage alt sein oder zählt der Monat?

 

Woldt

zählt der verschrottungsnachweiß oder die abmeldung des pkw

 

Ilona A.

Wo bekomme ich die Anträge für die Umweltprämie ?

 

Bernhard He.

Wo bekommt man Anträge für die Umweltprämie und wie stelle ich fest, wer ein anerkannter  Demontagebetrieb gem. Altfahrzeugverordnung ist? Muss die Verschrottung kostenlos durchgeführt werden?

 

MAT

Wie sieht es bei der Finanzierung eines Werksfahrzeugs (EZ unter 1 Jahr) beim Gebauchtwagenhändler aus?

 

Klaus Hä.

Ich habe in meiner Familie zwei alte Fahrzeuge, die die Kriterien erfüllen. Nun habe ich beim Händler wegen zwei günstigen Angeboten nachgefragt. Dieser hätte zwei Jahreswägen zu günstigen Konditionen aber sind beides Fahrzeuge aus einer Vermietung, die an den Händler zurück gingen.

Die Fahrzeuge sind noch kein Jahr alt und entsprechen der Norm 4 Der händler sagte mir, das für solche Fahrzeuge die Verschrottungsprämie nicht gilt.

Warum?Da fängt es doch schon wieder an.

 

Alicia

Ich hätte eine Frage. Ich habe einen alten Ford Fiesta Baujahr 83. Er ist auf meinen Vater zugelassen seit ca. 7 Jahren. Das Auto wird aber nur von mir privat genutzt. Es ist aber über meinen Vater als Firmenauto angemeldet. Jedoch gehört das Auto eigentlich mir. Jetzt habe ich gehört, dass man die Prämie für Firmenwagen nicht bekommt. Aber das Auto wird nur von mir Privat genutzt und ich hätte gerne einen neuen Wagen. Und die Prämie würde da gut helfen. Kann man da nicht irgendwas machen um die Prämie doch irgendwie zu bekommen? Ummelden auf meinen Namen geht ja nicht, da das Auto ja schon 1 Jahr auf den Besitzer zugelassen sein muss. Bitte helfen sie mir.

 

Karl Pf.

Mein Gebrauchtwagen wird erst Ende März 9 Jahre alt. Kann ich mit ihm dann die Prämie ebantragen, oder gibt es keine ständige Aktualisierung diewer neun-Jahres Regelung?

 

Jörn D.

in der Pressemitteilung des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle  steht unter Punkt 6., dass auch Jahreswagen, die längstens ein Jahr auf einen in Deutschland niedergelassenen KFZ-Händler oder KFZ-Hersteller zugelassen waren, die Umweltprämie bekommen - Frage: ich möchte ein solches Auto von einer Privatperson kaufen - gilt das denn nicht?? Diese Frage dürfte auch viele Werksangehörige von Autoherstellern interessieren, die ja zum Teil auch nach einem halben Jahr das Auto zu Sonderkonditionen abgeben dürfen.

 

Rzetelska

Wie stelle ich den Antrag für die Umweltprämie

Peter C.

Ich habe mein Fahrzeug ,das 3 Jahre auf mich zugelassen war, im Oktober 2008 vorrübergehend stillgelegt .Es gehört mir immer noch und hat auch noch tüv bis 2/09. Bekomme ich für das Auto auch die Umweltprämie wenn ich es jetzt verschrotte ?

 

Karl E.

Der Begriff Jahreswagen ist mir noch nicht ganz klar. Erhält ein Jahreswagen der von einem Händler verkauft wird auch die Prämie wenn er zuvor privat zugelassen war? Würde es reichen wenn ein Händler einen zuvor privat angemeldetes Fahrzeug nur z.B. einen Tag auf sich zulassen würde? Oder darf nur der Händler als Vorbesitzer eingetragen sein?

 

Hein L.

Besitze einen Skoda Felicia Kombi, der als LKW zugelassen ist. Alle Voraussetzungen wie natürliche Person, länger als ein Jahr auf meinen Namen und Fahrzeug älter als 9 Jahre, sind erfüllt. Gibt es für dieses Fahrzeug die Umweltprämie? Was ist, wenn ich ein ähnliches Fahrzeug (PKW-Größe mit LKW-Zulassung) wieder anmelde. Gilt dies für die Umweltprämie?

 

Gerhard

Unser Altfahrzeug erfüllt die Kriterien der Umweltprämie, wir wollen nun einen Fiat kaufen der auf eine große deutsche Autovermietung zugelassen war, dieser steht nun bei einem Autohändler, erüllt dies auch die Anforderungen der Umweltprämie.

 

Diana F.

mein über 9 Jahre altes Auto ist auf den Namen meines Vaters zugelassen, weil dies günstiger ist. Nun möchte ich mir ein neues kaufen, was ja ebenfalls wieder über mein Vater versichert werden müsste. Muss er auch im Kaufvertrag stehen oder kann allein ich mit dem Fahrzeughändler den Kaufvertrag schließen. Sodass mein Vater mit dem Kauf rechtlich nichts zu tun hat? Das ist ja mein Auto, was ich bezahle. Bekomme ich auch so die Umweltprämie, wenn ich den Kaufvertrag unterzeichne und nicht mein Vater, der der im Kfz-Brief(wg.günstiger Versicherungsbeiträge),steht?

 

Bernd G.

wir habe zwei Autos, welche jeweils älter als 10 Jahre sind. Beide sollten in diesem Jahr durch EIN Neufahrzeug ersetzt werden, da wir keine zwei Fahrzeuge benötigen. Umweltpolitisch also genau das, was sich die Regierung wünscht. Kann die Prämie zwei mal für ein Fahrzeug beantragt werden?

 

Dorle J.

ich besitze einen VW Polo, Bj.93 der seit 2001 auf meinen Namen zugelassen ist.Seit Ende Okt.08 habe ich das Fahrzeug abgemeldet und will es naechsten Monat wieder zulassen. Ist das Fahrzeug trotz dieser Unterbrechung fuer die Praemie qualifiziert ? Muss ich das Fahrzeug ueberhaupt noch wieder zulassen?

 

Andree S.

Ich möchte ein Jahreswagen welcher als Mietwagen in Frankreich vorher lief, Erstzulassung 03.2008, wenn der deutsche Händler den Wagen erst auf sich zulässt und dann auf mich umgemeldet wird, bekomme ich die Prämie ? Das Auto ist ja noch unter 1 Jahr !

 

Edita K.

Werden vom Begriff "Neuwagen" auch  EU - Neuwagen erfasst ?

 

Achim

Hallo,habe folgende Fragen:

1.Das Altfahrzeug fahre ich seit 3Jahren,habe es aber jetzt aus Kostengründen über den Winter abgemeldet.Ist die Anforderung trotzdem erfüllt?

2.Das Fahrzeug von meinem Sohn ist auch auf meinen Namen Zugelassen.Kann ich die Prämie auch für zwei Autos erhalten?

3.Der Jahreswagen ist ein Fahrzeug der längstens ein Jahr zugelassen war.Kaufe ich nun einen Wagen mit Tageszulassung 11/07 war das Fahrzeug ja nur einen Tag zugelassen,ist es dann auch noch ein Jahreswagen?

 

Ingo De.

Ich suche mittlerweile schon fast eine Woche im Internet nach einer Antwort, jedoch leider vergebens.

 

Mein jetziges Auto, Opel Corsa B EZ 1998, ist nach einem Unfall letzte Woche kaputt (wirtschaftlicher Totalschaden). Wie sieht das in diesem Fall aus, kann ich auf die Prämie hoffen beim Kauf eines Neu / Jahreswagens ? Zur Not investiere ich 150 ? in den alten Wagen und fahre zum Verschrotten (Motor läuft).

 

Daniel M.

Ich suche mittlerweile schon fast eine Woche im Internet nach einer Antwort, jedoch leider vergebens.

 

Mein jetziges Auto, Opel Corsa B EZ 1998, ist nach einem Unfall letzte Woche kaputt (wirtschaftlicher Totalschaden). Wie sieht das in diesem Fall aus, kann ich auf die Prämie hoffen beim Kauf eines Neu / Jahreswagens ? Zur Not investiere ich 150 ? in den alten Wagen und fahre zum Verschrotten (Motor läuft).

 

Spliff

Folgende Frage: Wenn ein KFZ-Händler mehrere Jahreswagen auf seinem Hof stehen hat, meldet er diese in der Regel nicht auf sich sebst an, oder? Im Brief des Jahreswagen steht lediglich der Vorbesitzer auf den der Wagen die letzten 10 oder 11 Monate, seit Erstzulassung, zugelassen war und nicht der Händler selbst, oder sehe ich das falsch? Wenn ich das Auto Probefahren möchte bekomme ich ja auch ein sog. "rotes Nummernschild". In meinem Fall war der Vorbesitzer keine Privatperson, sondern einer der großen Autovermieter. Zieht die Prämie in diesem Fall trotzdem? Vielen Dank für eure Seite und eure Hilfe.

 

Martin

Ich bin Freiberufler und fahre derzeit noch einen privates Kfz > 9 Jahre. Wenn ich dieses Fzg verschrotte und mir einen Neuwagen kaufe und auf mich zulasse, bekomme ich dann die Umweltprämie? Kann ich den Neuwagen dann auch gewerblich nutzen (also ins Betriebsvermögen aufnehmen) und steuerlich abschreiben, sowie die Vorsteuer zurück erhalten?

 

W. Geff.

Geben Sie hier Ihre Frage zur Umweltprämie ein.

Gibt es die Umweltprämie auch für EU-Neuwagen?

 

Jürgen K.

"- ... und Ex-Mietfahrzeuge fallen nicht unter die Umweltprämie"

Woher kommt diese Aussage?

   

Robin

Hallo! Mein KFZ hat die EZ 20.04.2000 und ist somit am 20.04.2009 - 9 Jahre alt - fällt es trotzdem nicht in die Regelung - da Zulassung nach dem 14.01.2000?

 

Glock

Ich habe bei einem dt. Händler einen Halbjahreswagen aus Spanien bestellt, welcher noch nie in D zugelassen war. Fällt dieser unter die Prämie?

 

Andreas K.

Wir haben einEn Golf 2 Baujahr 01/1991.Das Fahrzeug war vom 02.01.2003 bis 18.06.2007 auf meine Frau zugelassen.Danach war er knapp 3 Wochen stillgelegt und wurde am 05.07.2007 wieder auf meine Frau zugelassen bis zum 14.05.2008.Am 27.11.2008 wurde er abermals auf meine Frau zugelassen und ist bis heute angemeldet.Haben wir Anspruch auf die Umweltprämie,obwohl die letzte Wiederzulassung erst knapp 2 Monate zurückliegt.Immerhin ist das Fahrzeug schon über 6 Jahre in unseren Besitz und war am Anfang über 4,5 Jahre auf meine Frau zugelassen.

 

Andreas

Jahreswagen i.S. der Umweltprämie

Ist ein PKW mit Erstzulassung 4/2008 auf eine Privatperson, der dann wieder an das Autohaus verkauft wurde und jetzt von diesem veräußert wird ein Jahreswagen im Sinne der Umweltprämie???

 

Andreas

Ich möchte beim Händler ein Fahrzeug kaufen, Der Händler hat das Fahrzeug in 06/08 zugelassen. Das Fahrzeug war ein EU-Neuwagen, vorher keine Zulassung im Ausland, Ist dieses Fahrzeug Prämien taug- lich ?

 

Antonia W.

Gilt die Prämie auch beim Kauf eines Eu-Import Neuwagens?

 

Kathrin

Ich war gestern beim Händler und habe mich dort wegen einem Neuwagen und der Verschrottung des Alten erkundigt.

Dort sagte man mir, dass man bis zum 27.01 warten muss.

Habe allerdings auch schon einen Vertrag unter vorbehalt gemacht, sofern ich denn die Prämie bekomme. (Man weiß ja nie, wieviele bisher schon KV abgeschlossen haben) Ahnt man schon, wie schnell die Anträge dann durchegehen und man den Neuwagen endlich "fahren" kann? Schließlich muss mein alter ja dann erst zur Verschrottung.

 

Doris Gr.

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich würde gerne wissen, ob als Neuwagen auch ein Re-Import-/EU-Neuwagen gekauft werden darf.

 

Sebastian

Ich habe seit Dezember 2006 einen alten Polo, BJ 87, der aber nur in den Wintermonaten (ca Dezember - April) zugelassen war. Im Sommer stand er unzugelassen rum.

 

Bekomme ich trotzdem die Prämie, da das Fahrzeug ja nachweislich seit über 2 Jahren in meinem Besitz ist oder muss ich ihn dieses Jahr durchgehend zugelassen lassen und hoffen, dass im Dezember der 1,5-Milliarden-Topf noch nicht ausgeschöpft ist?

 

Andreas D.

 

ich möchte einen Neuwagen mit einer voraussichtlichen Lieferfrist von ca. 12 Wochen erwerben. Kann ich mit dem Kaufvertrag des Neuwagens und des Verschrottungsbelegs die Prämie, also meinen Anteil am Kontingent, sichern oder muss ich damit bis zur Zulassung warten und somit das Risiko eingehen, dass das Kontingent bis dorthin ausgeschöpft ist?

 

Falls zweiteres, lässt sich dieses Risiko irgendwie abschätzen?

 

Ich finde es doof, Verschrottung und Neuwagenkauf durchzuführen ohne Sicherheit, dass die Prämie auch erhalten wird.

 

Franz Po.

Der Begriff "natürliche Person" ist das auf Privatpersonen begrenzt oder fallen hierunter auch Einzelunternehmen bzw. GdbR ??

 

Sabine Ha.

Ich habe seit ca. 1 1/2 Jahren einen 14 Jahre alten Wagen, den ich im letzten Jahr im Juli abgemeldet habe, da ich ihn aufgrund des hohen Benzinverbrauches verkaufen wollten (zugelassen auf meinen Namen war er 10 Monate). Leider hat es mit dem Verkauf nicht geklappt und der Wagen steht immer noch auf meinem Hof. Bekomme ich hier auch die Umweltprämie, wenn ich mir einen Neuwagen kaufe, obwohl das Auto nicht ganz ein Jahr auf meinen Namen zugelassen war. Im Besitz habe ich ihn ja 1 1/2 Jahre.

 

Krieger

Gilt diese Prämie auch bei neuen EU-Fahrzeugen also Reimport Fahrzeugen ?

 

Andreas Sch.

Hallo, ich möchte mir einen Renault Twingo als EU-Neuwagen bestellen. Zur verschrottung habe ich einen 13 Jahre alten Twingo. Bekomme ich bei einem EU-Nauwagen die Prämie???

 

Michael Di.

Jahreswagen auch vom Vermieter Nachricht:

lt. Tagesschau vom 22.1.09 soll die Prämie auch für Fahrzeuge aus Leasing und Vermietung möglich sein. Was ist da dran?

 

Holger Fl.

Das Auto muss älter als 9 Jahre sein und mindestens ein Jahr auf den Halter zugelassen sein bzw. in seinem Besitz sein. Heißt das, dass das Auto auch angemeldet sein muss? Wenn ja seit einem bestimmten Zeitraum? Ich habe ein Auto mit Tüv aber abgemeldet, daher die Frage

 

Ingo E.

Darf jemand der 2 Wagen besitzt, die die Abwrackprämienvoraussetzungen erfüllen, auch 2 Neufahrzeuge kaufen und dabei jeweils die Umweltprämie kassieren ?

 

S. Walli.

Es wird bei der Umweltprämie immer von Fahrzeugen und KFZ gesprochen. Deswegen wollte ich wissen ob diese Prämie auch für Motorräder gilt, da diese ja auch unter KFZ fallen.

 

Gabi

Mein Auto ist auf den Namen meiner Eltern zugelassen. Sie und ich möchten jetzt gerne die Umweltprämie in Anspruch nehmen. Bekommen wir diese nur einmal (also pro Halter eine Prämie) oder gilt sie für jedes Fahrzeug?

 

Stefan schn.

mein alt fahrzeug ist seit 30.11.08 abgemeldet .bekomme ich auch die umwetprämie bei verschrottung und kauf eines jahreswagen .

 

Timo Schn.

Bekomme ich die Umweltprämie auch wenn ein über 9 Jahre altes Auto zwar länger als ein Jahr auf mich angemeldet war, es mittlerweile aber wieder abgemeldet ist?

 

Franky

Ich habe einen 14 Jahre alten Renault Rapid aber mit LKW Zulassung. Bekomme ich hier auch die Umweltprämie ?

 

Florian F.

Ich hab mir ein Fahrzeug bei einem Grosshändler gekauft (ESZ 13.02.08). Meine Frage an Euch lautet: Fällt dieser Wagen noch unter "Jahreswagen", also bis wann muss er zugelassen werden und gilt er überhaupt als "Jahreswagen", da der Erstbesitzer nicht der Grosshandel sondern eine große Plastedosenfirma gewesen ist? Eine zweite Frage wäre: Was wäre wenn die Finanzmittel erschöpft sind, also keine Umweltprämie mehr zur Verfügung steht und sowohl mein altes Auto, als auch die 2.500 ? weg wären?

 

Chris

Ich besitze einen VW Caddy.

Dieser ist als LKW-Zugelassen, würde ich trotzdem die Umweltprämie bekommen? 

 

Fritz R.

Kann ich einen Neuwagen oder auch EU-Neuwagen sofort kaufen und meinen 19 Jahre alten PKw später verschrotten lassen, z.B. im August? Wird auch bei dieser Konstellation die Umweltprämie ausgezahlt?

 

Mike

Hallo, mein Fahrzeug wurde bereits vor dem 14.1. abgemeldet, war zuvor aber 2 Jahre auf mich zugelassen und ist bereits 11 Jahre alt. Ich habe damit gewartet, es verschrotten zu lassen, weil die Diskussion um die Umweltprämie in vollem Gange war. Nun meine Frage: Steht mir die Umweltpräemie beim Kauf eines Neuwagens auch zu, wenn das Altfahrzeug nicht bis zum 14.1.09 auf mich zugelassen war?

 

J. hens.

Ich möchte gerne ein Fahrzeug der Mercedes Benz AG kaufen. Dabei handelt es sich um einen Jahreswagen. Dieser war jedoch auf eine Mietwagengesellschaft zugelassen. Greift hier die Umweltprämie?

 

Vincenzo Sc.

ich habe 2 Altfahrzeuge, meinen Geschäftwagen und meinen Privwagen, die die Auflagen der Umweltprämie erfüllen. Kann ich somit bei einem Neuwagenkauf die Umweltprämie 2 mal erhalten?

Kann ich jetzt z.B. das Auto kaufen und ein paar Monaten die Nachweise für die Verschrottung nachreichen?

 

Joachim E.

Bekomme ich für ein Alt-Fahrzeug, das seit 6 Wochen abgemeldet ist die Umweltprämie? Das Alt-Fahrzeug ist wegen eines Unfalls nicht mehr fahrbereit und steht z.Zt. auf einem Privatparkplatz. Alle anderen Bedingungen bezüglich Alter und Zulassungsdauer sind erfüllt.

 

Anette B.

Die Auszahlungssumme für die Umweltprämie ist begrenzt auf 600.000. Wie kann ich denn sicher sein, dass ich gefördert werde und diese Summe nicht zum Zeitpunkt meines Antrags bereits vergeben ist. D. H. wie kann ich sicher sein, dass ich nicht hinterher da stehe, das Auto verschrottet habe, einen Neuwagen bestellt habe und dann leider doch nicht die Prämie bekomme, weil das Geld bereits verbraucht ist. Wieviel Zeit habe ich beim Autokauf? Schließlich dauert eine Bestellung mind. 3 Monate. Darf ich auch einen Eu-Reimport-Neuwagen kaufen, wenn ich gefördert werden möchte?

 

 

 

vor dem 27.01.2009 beantwortete LESER-FRAGEN
 
Kevin

Frage:Wie lange muss denn das Neufahrzeug auf den "Prämienkandidaten" angemeldet bleiben? Kann man theoretisch auch am nächsten Tag schon wieder ab- bzw ummelden?

Antwort: wie schon des öfteren erwähnt müssen wir auf den 27.01. verweisen. Jedoch geht es bei der Aktion im wesentlichen um die Förderung des Absatz (Konjunktur) und das alte Fahrzeuge aus dem Verkehr gezogen werden, insofern ist sekundär was einen Tag später passiert. bisher sieht es so aus als würde das nichts machen, wenn sie das Fahrzeug einen Tag später abmelden. aber abwarten...
 
Senses S.
Frage: Ein Kunde Hat 2 fahrzeuge 1 FZG ist 1 jahr alt und das andere fahrzeug 13 jahre alt  bekommt er die umweltprämie ??
Anwort: wenn er ein Fahrzeug kauft, das in den Rahmen fällt und das 13 Jahre alte Auto "verschrotten" lässt und die anderen Bedingungen erfüllt sind: Ja.
 
Magda B.
Frage: Habe ich Anspruch auf die Umweltprämie, wenn ich mir einen Kleintransporter wie z.B. Mercedes Sprinter kaufe? Oder zählt diese Prämie nur für Pkw`s?!?
Antwort: Bisher heisst es nur beim Jahreswagen, dass es ein PKW sein Muss. beim Neuwagen heisst es nur "Fahrzeug" d.h. der Sprinter-LKW könnte reinfallen. Jedoch muss er auch Euro4 erfüllen, was manche LKW nicht haben. des weiteren abwarten bis 27.01.
 
J. Weiß
Frage: ich fahre mein Auto nun schon seit fast sieben Jahren. Dieses war aber aus versicherungstechnischen Gründen immer auf meinen Vater zugelassen. Da sich meine Eltern haben scheiden lassen, ist mein Vater weggezogen und das Auto wurde im April 08 auf meine Mutter zugelassen, dass Auto gehört aber mir.  Leider kann ich mir nur mit dieser Prämie ein neues Auto leisten.Muss ich jetzt trotzdem bis April warten, obwohl das Auto immer auf meine Eltern zugelassen war?
Antwort: Vorsicht, das neue Auto muss auch auf die Mama bzw. den Inhaber des Altwagens zugelassen werden. Das neue Auto kann schon jetzt gekauft werden, der Antrag aber erst eingereicht werden, sobald sie einen ordnungsgemäßen Verwertungsnachweis für den Altwagen haben. Sprich wenn Sie den Kauf ohne die 2.500,- nicht starten können, dann müssen Sie warten.
 
Sandra

Frage: Mein Altfahrzeug ist erst seit 12.08.2008 auf mich zugelassen. Wenn ich mir jedoch heute ein Neufahrzeug kaufe, diese sofort zulasse und den alten Wagen am 13.08.2009 verschrotte, bekomme ich dann auch die Prämie, oder muß der Zulassungstag unmittelbar vor oder nach dem Verschrottungstag sein? Und darf ich denn jetzt den neuen Wagen wenigstens bestellen für August?

Antwort: Die genaue Verordnung kommt Ende Januar raus.  Laut den bisherigen rudimentären Veröffentlichungen kann man davon ausgehen, dass Sie eine Prämie bekommen können. Der Verwertungsnachweis des Altwagens muss im Zeitraum von 14.01. bis 31.12.2009 liegen und durch einen anerkannten Demontagebetrieb gem. Altfahrzeugverordnung durchgeführt werden. d.h. Sie lassen vorher das Neufahrzeug zu, müssen den Altwagen noch bis zum 13.08. angemeldet lassen!! Verschrotten dann und reichen dann erst den Antrag ein. Immer darauf achten, dass in beiden Papieren die gleichen Personen vorkommen. Sie haben nur das Risiko, dass bis Mitte August das Kontingent von 1,5 Mrd. bereits ausgeschöpft ist, siehe oben, die Erteilung erfolgt nach der Reihenfolge der Einreichung und die Mittel sind begrentzt, da die Verwaltungskosten dem Kontingent auch abgezogen werden.

 

Volker P.

Frage: zur Umweltprämie haben wir folgende Fragen: 

wichtige Information

bitte beachten Sie

Alle hier zusammengestellen Informationen wurden nach besten Wissen und Gewissen von dem zusammengestellt, was von den zuständigen Behörden veröffentlicht wurde. Jedoch gibt es keine Gewähr auf Vollständigkeit und Richtigkeit, des weiteren geben wir keine rechtsverbindliche Beratung ab evtl. Anfragen sind als fiktiver Beispielfall zu stellen über den wir diskutieren können.